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Überblick Regelungen Sportbetrieb ab 22.02.2021 Gemeinde Wachtberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend der seit dem 22.02.2021 geltenden Coronaschutzverordnung  untersagt §9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und

in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Zugelassen sind folgende Ausnahmen für Sportanlagen unter freiem Himmel:

  • Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel, einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Eine Anleitung eines*r Einzelsportlers*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*in ist möglich. Dabei ist zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
  • Das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch  in geschlossenen Räumen von Sportanlagen. Aber: Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.

Beispiele:
Erlaubt: Tennis-Einzel, Tennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Tischtennis, Tischtennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Lauftraining allein oder zu zweit mit festem*r Partner*in, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem*r festen Partner*in, Kampfsporttraining mit einen*r festen Partner*in, Golf zu Zweit.
Nicht erlaubt: Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner*innen.

Die Personen, die für die Außensportanlagen verantwortlich sind, haben den Zugang zu den Außensportanlagen  so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden und Duschen von Sportanlagen ist nicht zulässig.

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

Die Sporthallen bleiben bis aus weiteres geschlossen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist als Anlage beigefügt.

Mit freundlichem Gruß

i.A.

Gemeinde Wachtberg

Der Bürgermeister

Dorothee Schöneck

Fachbereich 3 - Bildung, Jugend und Kultur

 Rathausstraße 34

53343 Wachtberg

Telefon: (0228) 9544-192

Telefax: (0228) 9544-123